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   BVerwG, 25.02.1966 - VII P 13.64   

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BVerwG, 25.02.1966 - VII P 13.64 (https://dejure.org/1966,811)
BVerwG, Entscheidung vom 25.02.1966 - VII P 13.64 (https://dejure.org/1966,811)
BVerwG, Entscheidung vom 25. Februar 1966 - VII P 13.64 (https://dejure.org/1966,811)
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (8)

  • BVerwG, 20.06.1958 - VII P 13.57

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 25.02.1966 - VII P 13.64
    Dadurch unterscheidet sich die verfahrensrechtliche Situation im vorliegenden Falle von den Sachverhalten, die den Beschlüssen des Senats vom 20. Juni 1958 (BVerwGE 7, 140), 20. März 1959 (BVerwGE 8, 214) und 11. Februar 1966 (BVerwG VII P 4.65) zugrunde liegen.

    Im Beschluß des Senats vom 20. Juni 1958 (a.a.O.) wird hervorgehoben, daß das Vorliegen eines Rechtsschutzbedürfnisses an einer Klärung den Gegenstand des Beschlußverfahrens bildende Rechtsfrage nur dann zu verneinen ist, wenn der konkrete Streitfall im Laufe des Rechtsbeschwerdeverfahrens durch Umstände gegenstandslos wird, die weder in einer der Auffassung des Antragstellers Rechnung tragenden Erledigung dieses konkreten Streitfalles bestehen noch von dem Antragsteller zu vertreten sind.

  • BVerwG, 08.11.1957 - VII P 7.57

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 25.02.1966 - VII P 13.64
    Die angefochtene Entscheidung weiche aber auch von den Beschlüssen des Bundesverwaltungsgerichts vom 8. November 1957 - BVerwG VII P 7.57 - und vom 4. Juni 1959 - BVerwG VII P 13.58 - sowie dem Beschluß des Bundesarbeitsgerichts vom 2. Februar 1962 - 1 ABR 5/61 - ab.
  • BVerwG, 27.11.1959 - VII P 18.58

    Überprüfung der Gültigkeit der Wahl eines Personalrats - Zulässigkeit einer

    Auszug aus BVerwG, 25.02.1966 - VII P 13.64
    Auch stellt das Beschwerdegericht an die tatsächliche Mitwirkung sämtlicher Mitglieder des Wahlvorstandes Anforderungen, die sich weder aus § 16 der Wahlordnung zum Landespersonalvertretungsgesetz vom 15. Juli 1958 (GVBl. NW S. 311) - WOLPVG - ergeben noch mit den Erwägungen rechtfertigen lassen, die dem Beschluß des Senats vom 27. November 1959 (BVerwGE 9, 357) zugrunde liegen, wonach die nicht ordnungsgemäße Zusammensetzung des Wahlvorstandes die Wahlanfechtung rechtfertigt.
  • BVerwG, 10.10.1957 - II CO 5.56

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 25.02.1966 - VII P 13.64
    In Übereinstimmung mit der auch vom II. Senat in seinem Beschluß vom 10. Oktober 1957 (BVerwGE 5, 261) vertretenen Auffassung war daher zu erkennen wie geschehen.
  • BVerwG, 01.10.1965 - VII P 11.64

    Verfahrensgang des Zustimmungsprozesses eines Personalrats zur Beförderung eines

    Auszug aus BVerwG, 25.02.1966 - VII P 13.64
    Der Senat hat in seinem zur Veröffentlichung bestimmten Beschluß vom 1. Oktober 1965 - BVerwG VII P 11.64 - zu der auch hier auftauchenden Frage der Zulässigkeit der Rechtsbeschwerde gemäß § 74 Abs. 2 des Personalvertretungsgesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen vom 28. Mai 1958 (GVBl. NW S. 209) - LPVG - in Verbindung mit § 92 des Arbeitsgerichtsgesetzes vom 3. September 1953 (BGBl. I S. 1267) - ArbGG -in Bestätigung und Fortentwicklung seiner bisherigen Rechtsprechung entschieden, daß, wenn das Beschwerdegericht über die Zulassung der Rechtsbeschwerde deshalb keire Entscheidung trifft, weil es einen dritten Rechtszug nicht für gegeben ansieht, das Rechtsbeschwerdegericht auch darüber befindet, ob die Rechtsbeschwerde wegen der Bedeutung der Rechtssache " im Sinne von § 92 Abs. 1 ArbGG zuzulassen ist.
  • BAG, 02.02.1962 - 1 ABR 5/61

    Beachtung von Wahlanfechtungsgründen von Amts wegen - Prüfungspflicht des

    Auszug aus BVerwG, 25.02.1966 - VII P 13.64
    Die angefochtene Entscheidung weiche aber auch von den Beschlüssen des Bundesverwaltungsgerichts vom 8. November 1957 - BVerwG VII P 7.57 - und vom 4. Juni 1959 - BVerwG VII P 13.58 - sowie dem Beschluß des Bundesarbeitsgerichts vom 2. Februar 1962 - 1 ABR 5/61 - ab.
  • BVerwG, 20.03.1959 - VII P 8.58

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 25.02.1966 - VII P 13.64
    Dadurch unterscheidet sich die verfahrensrechtliche Situation im vorliegenden Falle von den Sachverhalten, die den Beschlüssen des Senats vom 20. Juni 1958 (BVerwGE 7, 140), 20. März 1959 (BVerwGE 8, 214) und 11. Februar 1966 (BVerwG VII P 4.65) zugrunde liegen.
  • BVerwG, 11.02.1966 - VII P 4.65

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 25.02.1966 - VII P 13.64
    Dadurch unterscheidet sich die verfahrensrechtliche Situation im vorliegenden Falle von den Sachverhalten, die den Beschlüssen des Senats vom 20. Juni 1958 (BVerwGE 7, 140), 20. März 1959 (BVerwGE 8, 214) und 11. Februar 1966 (BVerwG VII P 4.65) zugrunde liegen.
  • BVerwG, 14.05.1973 - VII P 3.72

    Ausschluss aus dem Personalrat einer Standortverwaltung der Bundeswehr -

    Dadurch, daß der Beteiligte zu 2) zusammen mit dem gesamten Personalrat während des anhängigen Rechtsbeschwerdeverfahrens vor Ablauf seiner Amtszeit zurücktrat, ist dem Begehren der Antragstellerin Genüge getan worden (vgl. für einen ähnlichen Fall Beschluß vom 25. Februar 1966 - BVerwG VII P 13.64 - Buchholz 238.3 § 76 PersVG Nr. 14).

    Die Antragstellerin hat daraufhin die Hauptsache als erledigt angesehen und die Einstellung des Verfahrens begehrt; Feststellungsanträge irgendwelcher Art hat sie nicht gestellt und auch dadurch zu erkennen gegeben, daß sie an einer Feststellung, ob das Verhalten des Beteiligten zu 2) während seiner Amtszeit im bisherigen Personalrat zu beanstanden war oder ob er wirksam sein Amt niedergelegt hatte, kein rechtliches Interesse mehr besitzt (vgl. Beschluß vom 25. Februar 1966 a.a.O.).

  • BVerwG, 23.09.1966 - VII P 14.65

    Rechtsmittel

    Bereits in seinem Beschluß vom 25. Februar 1966 - BVerwG VII P 13.64 - hat sich der Senat mit dieser Frage befaßt und ausgesprochen, daß die Mitwirkung sämtlicher Mitglieder des Wahlvorstandes bei den von ihm zu treffenden Maßnahmen nicht verlangt werden kann, wenn dies weder aus der gesetzlichen Regelung zu folgern noch mit Erwägungen zu rechtfertigen ist, die dem Beschluß des Senats vom 27. November 1959 (BVerwGE 9, 357) zugrunde liegen.
  • BVerwG, 07.11.1969 - VII P 2.69
    Nur wenn tatsächlich eine Erledigung eingetreten ist und weder für den Antragsteller noch die übrigen Beteiligten ein die Sachentscheidung rechtfertigendes Rechtsschutzbedürfnis besteht, ist das Verfahren einzustellen, wobei gegebenenfalls ergangene gerichtliche Entscheidungen für wirkungslos zu erklären sind (BVerwGE 5, 263; Beschluß vom 8. August 1958 - BVerwG VII P 14.57 - Beschluß vom 25. Februar 1966 - BVerwG VII P 13.64 - Buchholz BVerwG 238.3, § 76 PersVG Nr. 14).
  • BVerwG, 27.06.1979 - 1 D 56.78

    Rechtsmittel

    Daneben hat auch die fahrlässige Tötung ein nicht unerhebliches, disziplinares Gewicht, weil sie auf schwerwiegendem Verschulden des Beamten beruht (vgl. Urteil vom 28. September 1965 - BDH 2 D 32/65 - [ZBR 1966, 129]).
  • BVerwG, 07.11.1969 - VII P 1.69

    Nichteintragung in ein Wählerverzeichnis

    Nach der Rechtsprechung des Senats kann eine Erledigung der Hauptsache in dem bei personalvertretungsrechtlichen Streitigkeiten anwendbaren arbeitsgerichtlichen Beschlußverfahren nur ausgesprochen werden, wenn dem Begehren des Antragstellers tatsächlich entsprochen worden ist und der Antragsteller sowie die übrigen Beteiligten für erledigt erklären (Beschluß vom 20. Juni 1958 - BVerwG VII P 13.57 - [BVerwGE 7, 140]; Beschluß vom 8. August 1958 - BVerwG VII P 14.57 - [Buchholz BVerwG 238.3, § 76 PersVG Nr. 11] - der Beschluß ist innerhalb einer anderen unter der Fundstelle veröffentlichten Entscheidung auszugsweise wiedergegeben - Beschluß vom 20. März 1964 - BVerwG VII P 3.63 - [Buchholz BVerwG 238.3, § 41 PersVG Nr. 1]; Beschluß vom 25. Februar 1966 - BVerwG VII P 13.64 - [Buchholz BVerwG 238.3, § 76 PersVG Nr. 14]).
  • BVerwG, 28.10.1966 - VII P 12.66

    Rechtsmittel

    Daß auch nach der in § 74 des Personalvertretungsgesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen vom 28. Mai 1958 (GVBl. NW S. 209) - LPVG - enthaltenen verfahrensrechtlichen Regelung der dritte Rechtszug im Rahmen des § 92 Abs. 1 des Arbeitsgerichtsgesetzes vom 3. September 1953 (BGBl. I S. 1267) - ArbGG - gegeben ist, entspricht der ständigen Rechtsprechung des Senats, mit der er sich in Übereinstimmung mit der Rechtsprechung des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs und des Verwaltungsgerichtshofs von Baden-Württemberg befindet (vgl. BVerwGE 17, 43 und BVerwGE 22, 86 sowie dieBeschlüsse vom 25. Februar 1966 - BVerwG VII P 13.64 - undvom 23. September 1966 - BVerwG VII P 7.65 und BVerwG VII P 14.65 -).
  • OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, 12.10.1976 - P L 11/76

    Anfechtung der Wahlen in der Gruppe der Beamten und Angestellten zum Personalrat;

    Nur dieses Kollegium ist nach dem Wahlrecht befugt, die vom Gesetz und der Wahlordnung dem Wahlvorstande übertragenen Aufgaben zu erfüllen und die Entscheidungen, die für das Ergebnis der Wahl bedeutsam sind, zu treffen (vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 27. November 1959 - VII P 18.58 - Buchholz Rspr. BVerwG 238.3 § 17 Nr. 3 = BVerwG-E 9, 357; 25. Februar 1966 - VII P 13.64 - Buchholz a.a.O. 238.3 § 76 Nr. 14 und 23. September 1966 - VII P 14.65 - Buchholz a.a.O. 238.37 § 22 Nr. 2 = BVerwGE 25, 120).
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